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Diese AGB sind Grundlage
jeden Auftrags.

Eine Beziehung beruht auf Vertrauen und Fairness. Eine weise Beziehung verfügt zudem noch über Richtlinien, die das gemeinsame Miteinander gestalten und den erfolgreichen Weg zum Ziel weisen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Auftraggeber und SmarterTec by Chiocchetti (nachfolgend „SmarterTec“ genannt) und sind integrierter Bestandteil jeden Auftrages.

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen SmarterTec und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vertraglich geregelt ist. Bei Widersprüchen zwischen den AGB und einem spezifischen Vertrag haben die vertraglichen Bestimmungen Vorrang.

Wir behalten uns das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Neuere Vereinbarungen und Anpassungen dieser AGB haben Vorrang vor älteren Versionen.

 

 

2. Vertragsabschluss

Durch die Annahme einer Offerte erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden und bestätigt, dass er berechtigt ist, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen. Ein Vertrag zwischen SmarterTec und dem Auftraggeber kommt durch eine schriftliche Bestätigung (z. B. Angebot, Auftragsbestätigung oder Vertrag) seitens SmarterTec zustande. 

Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Zustimmung von SmarterTec.

 

 

3. Leistungen

SmarterTec erbringt Dienstleistungen gemäss den vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibungen. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der Dienstleistungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von SmarterTec.

Jeder Vertrag beschreibt die Art, Umfang und genutzten Produkte der jeweiligen Dienstleistungen. Eine Änderung einer zuvor vereinbarten Dienstleistung kann zur Anpassung der Kosten führen. Support-Anfragen werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand zu den geltetenden Stundensätzen verrechnet.

 

 

4. Kundenpflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen (Hardware Infrastruktur, installierte Software, Probleme, Fehlermeldungen usw.) rechtzeitig bereitzustellen, da diese die Basis für die zu erbringenden Dienstleistungen bilden. Die von SmarterTec darauf genannten Voraussetzungen (Hardware, Software, Lizenzen usw.) für die Erfüllung der zu erbringenden Dienstleistungen müssen eingehalten werden. 

Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben trägt der Auftraggeber die Verantwortung für etwaige Mehraufwände, Verzögerungen, technische Probleme oder Datenverluste.

5. Abnahme und Mängelrüge

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Dienstleistungen nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu überprüfen und festgestellte Mängel zeitnah schriftlich an SmarterTec zu melden. Die Abnahme der Dienstleistungen gilt spätestens als erfolgt, wenn der Auftraggeber innert 10 Tagen nach Abschluss der Dienstleistungen keine Beanstandungen erhoben hat.

Falls berechtigte Mängel vorliegen, hat SmarterTec das Recht auf Nachbesserung. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt, sind ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

6. Haftung und Gewährleistung

SmarterTec verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen. Eine Erfolgsgarantie (wie z.B. vollständige Fehlerbehebung) kann jedoch nicht zugesichert werden.

 

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, durch Drittsoftware verursachte Probleme, Hardwarefehler, durch unsachgemässen Gebrauch entstehende Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. SmarterTec haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
Die Gewährleistung für erbrachte Dienstleistungen beträgt 30 Tage ab Abnahme. Fehler, die durch unsachgemässe Nutzung oder Eingriffe des Auftraggeber entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

 

SmarterTec übernimmt keine Gewährleistung für Produkte Dritter. Sollte ein Mehraufwand durch Mängel an Drittprodukten entstehen, trägt der Auftraggeber die Kosten, sofern diese nicht auf den Drittanbieter übertragen werden können.

7. Datenschutz und Datensicherheit

Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz einzuhalten und alle nicht öffentlich bekannten Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt.

 

SmarterTec hält sich an die geltenden Datenschutzbestimmungen und behandelt die Kundendaten vertraulich.

 

8. Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen von uns geschaffenen Werken (Design, Konzepte, Lösungansätze zu Problemstellungen usw.) gehören SmarterTec. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte verfügen.

 

Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne unser Einverständnis nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken vorzunehmen oder diese ausserhalb des Auftrags wirtschaftlich weiter zu nutzen.

9. Lieferfristen und Lieferverzögerungen

Lieferfristen für Hardware oder Software sind ohne anderslautende Vereinbarung unverbindlich und beginnen mit dem Start des Vertragsverhältnisses.

 

Bei Lieferverzögerungen durch äussere Umstände (z.B. Verzögerungen durch den Hersteller) hat SmarterTec das Recht, ohne Kostenfolgen vom Vertrag zurückzutreten.

10. Kündigung und Vertragsauflösung

Nach Beginn der Arbeiten entfällt das Rücktrittsrecht des Auftraggeber. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, eine Preisminderung oder Schadensersatz zu fordern.

 

Bei Abbruch eines Auftrags werden die gesamten, bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen, in Rechnung gestellt.

11. Zahlungskonditionen

Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Support-Anfragen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, können auch ohne Vorliegen eines Vertrages in Rechnung gestellt werden.
Bei Neukunden und grossen Aufträgen behalten wir uns das Recht vor, entsprechende Akonto-Zahlungen zu verlangen.

 

Fragen zur Rechnung sind innerhalb 10 Tagen nach Erhalt zu stellen, danach gilt die Rechnung als akzeptiert.

 

Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, erheben wir nach der Zahlungserinnerung für die nachfolgende Mahnung zusätzlich 5% Verzugszinsen. 

 

Bleibt diese Mahnung erfolglos wird die Angelegenheit einem Inkasso-Büro übergeben. 

12. Anwendbares Recht

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und SmarterTec unterstehen schweizerischem Recht. Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechtes Art. 394ff. über den einfachen Auftrag.

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der SmarterTec, Zollikon, Kanton Zürich.

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